Wird Hundefleisch von Menschen gehasst, ist es in der Religion oder der Übertragung von Krankheiten verboten
Einige mögen Hunde (essen), andere nicht
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Alle Interpretationsversuche, die die Verbote des Alten Testaments einzeln und
unabhängig voneinander betrachten, müssen fehlschlagen. Die einzig vernünftige
Methode ist die, Hygiene, Ästhetik, Moral und instinktiven Abscheu, ja sogar die
kanaanäischen und zoroastrischen Magier zu vergessen und sich den Texten zuzuwenden, da jedem der Unterlassungsgebote das Gebot, heilig zu sein, vorausgeht.
Zwischen der Heiligkeit und den Greueln muss es eine Unvereinbarkeit geben, die
den verschiedenen Einzelvorschriften einen übergreifenden Sinn verleiht (Douglas
1988: 68f.).
Zwar entbehren ihre Interpretationen der Reinheitsvorschriften, denen zufolge „die
Speisegesetze wie Zeichen [waren], die in jedem Moment zum Nachdenken über die
Einheit, Reinheit und Vollkommenheit Gottes anregten“ (Douglas 1988: 78), nicht
einer nachvollziehbaren Logik und betonen die kultur- bzw. religionsimmanenten
Klassifikationsschemata; als Erklärungsansatz für das Verbot von Kynophagie
helfen sie jedoch nur bedingt weiter.
2.2
Gesundheitlich begründete Nahrungstabus
Zum Teil eng mit der Vorstellung der Unreinheit von Tieren verbunden ist das
Argument, wonach etwa der Verzehr von Schweine- und Hundefleisch gesundheitsschädigende Folgen haben könne. Bereits Hildegard von Bingen warnte, dass
Hundefleisch nicht für den Menschen zu gebrauchen, sondern sogar schädlich sei.
Leber und Eingeweide des Hundes seien giftig und selbst etwas, wovon er gefressen
hat, „soll ein Mensch nicht mehr genießen, weil er sonst von dem Gift des Hundes
mit aufnähme, das der Hund in die Überreste speit“ (zit. n. Riethe 1989: 121). In
jüngerer Zeit war es wie beim Schweinefleisch vor allem die Angst vor im Fleisch
vorhandenen Trichinen. Die durch diesen Erreger bei Verzehr von nicht ausreichend
gekochtem Fleisch entstehende Trichinose galt wie die Tollwut im 19./20. Jahrhundert als Argument gegen die Einfuhr von Hundefleisch. Anders hatten das noch
antike Autoren wie Hippokrates, Plutarch oder Plinius der Ältere gesehen, die den
Verzehr von Hundefleisch als Heilmittel gegen diverse Krankheiten hervorhoben,
und auch das Mittelalter und die frühe Neuzeit kennen Rezepte für Arzneien, die aus
Teilen des Hundes erzeugt werden (vgl. Brehm 1876: 592; zusammenfassend auch
Ramminger 2014: 493ff.). Als Grund für ein generelles Hundeschlachtungsverbot
konnte das neuzeitliche Argument der Krankheitsübertragung jedenfalls nicht
überzeugen, da prinzipiell sämtliche Tiere Seuchen übertragen können.
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2.3
Britta Ramminger
Identitätsbegründete Nahrungstabus
Funktionalistischen Ansätzen zufolge sind Speisetabunormen generell Mechanismen der Identitätsstiftung und dienen der Herstellung sozialer Solidarität. In
Abgrenzung zu Nahrungsregeln einer anderen Gruppe wird dieser Erklärung nach
auf bestimmte Speisen verzichtet, weil bestimmte Tierarten „gut zum Verbieten
und damit Kommunikationsmedium für normative Regelungen sind, die die Aufrechterhaltung einer sozialen Ordnung in Raum und Zeit sicherstellt“ (Eder 1988:
107f.). Nahrungstabus dienen demnach in erster Linie als Grenzmarkierungen
zwischen ethnischen oder anderen kulturellen Einheiten bzw. zur Abgrenzung
der eigenen Gruppe gegenüber der sozialen Umwelt. Häufig sind diese Identitäten
eher von außen zugeschrieben, was sich in Bezeichnungen wie „Krauts“, „Spaghettifresser“, „Rohfleisch-“ oder „Froschesser“ ausdrückt. Hierbei bleibt allerdings
zu hinterfragen, ob der Verzehr von Hundefleisch, ebenso wie beispielswiese der
von Menschenfleisch, nicht gerüchteweise dem „anderen Dorf“ oder der „anderen
Gruppe“ nachgesagt wird. Die eigene Gruppe gilt bekanntlich weltweit als die
„gute Norm“, wogegen mit der Definition des „anderen“ häufig eine Abwertung
und Ablehnung verbunden ist. Als Erklärungsansatz für das alttestamentarische
Nahrungstabu von Hundefleisch ist Identitätsstiftung, wie P. Danner (2003) sicher
zu Recht bemerkt, ohnehin nicht einleuchtend, da auch für die Nachbarn der frühen
Juden im Nahen Osten keine Kynophagie nachweisbar ist.
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